Mit V11 SP9 ist die Passwortvergabe beim Speichern von Lizenzen und beim Login nun im Zuge der Umsetzung der DSGVO verpflichtend (bislang optional).
Neu installierte Server haben zunächst keinen Passwortschutz, können somit aber auch keine Lizenzen an Clients verteilen, da dies an die Passwortvergabe gekoppelt ist.
Erst wenn die erste Lizenz aufgespielt wird (in der ja auch die Master/Backup-Konfiguration definiert ist), wird beim Abspeichern die Vergabe eines Passwortes verlangt. (Der Server kann faktisch ohne Passwortvergabe nicht produktiv genommen werden.)
Vor diesem Zeitpunkt ist der Server „PASSIV“ und kann faktisch auch nicht sinnvoll genutzt werden von irgendeinem Client.
Derjenige, der die Lizenzen administriert, braucht nicht zwingend einen Admin-Zugriff auf die Lizenzserver, ihm reicht – nach initialer Vergabe – das Passwort.
Updaten Sie aus Sicherheitsgründen sowohl Server als auch Clients auf V11 SP9, auch wenn der Server mit alten Clients kompatibel ist (Protokoll hat sich nicht grundsätzlich geändert). Alte Clients würden für das Speichern/Erstellen der Cluster kein Server-Passwort verlangen. Damit könnte man die Regelung umgehen, dass nur geschützter Zugriff auf den Server möglich ist. Deswegen wird dies nicht mehr unterstützt. Zudem führen die alten PARTadmins keine Überprüfung durch, ob die Lizenzen für den Cluster korrekt sind.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Abschnitt 1.4.4.2, „Neu installierten Lizenzserver konfigurieren“ in PARTsolutions - Handbuch für Administration.

